Das Landgericht Traunstein bestätigte kürzlich mit einem aktuellen Urteil das Verbot der Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ zur Bartgeierauswilderung im Nationalpark Berchtesgaden.

Pressebild: Das Landgericht Traunstein bestätigte kürzlich mit einem aktuellen Urteil das Verbot der Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ zur Bartgeierauswilderung im Nationalpark Berchtesgaden.